Urteilsfähigkeit

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978-3-906049-11-3

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Die Urteilsfähigkeit ist in Art. 16 ZGB geregelt. Mit dem Bundesgesetz vom 19. Dezember2008 wurde die dritte Abteilung des zweiten Teils des Schweizerischen Zivilgesetzbuches(Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) geändert. Die revidiertenFassungen sind auf den 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Die Revision hat auch Art. 16ZGB tangiert, welcher sprachlich an die neuen Begriffe im Erwachsenenschutzrechtangepasst wurde.In den meisten Bereichen ist die Urteilsfähigkeit das Zünglein an der Waage, welchesbestimmt, ob ein Mensch Rechte wahrnehmen kann oder nicht. Dementsprechend differenziert sind die Einzelfragen, die sich in diesem Bereich stellen können. Sie umspanneneinen weiten Bogen, ab welchem Moment etwa die Vermutung der Urteilsfähigkeitkehrt, ob und wann vormundschaftliche Massnahmen bei Menschen mit psychischenStörungen indiziert sind, was bei Testierungen im Altersheim zu beachten ist und wieder Kernbereich des Grundrechts auf Selbstbestimmung bei Personen mit eingeschränktengeistigen Fähigkeiten gewährleistet werden kann.Am 31. Oktober 2012 bezogen namhafte Experten an einer in Zürich veranstaltetenTagung des Instituts für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis der Universität St. Gallenzu diesen Themenkomplexen Stellung. Der vorliegende Band enthält die Referate dieserTagung.

Über den Herausgeber
Dr. iur. Frank Th. Petermann ist Rechtsanwalt und Notar in St. Gallen. Er ist vornehmlichin den Bereichen des Pharma- und Medizinalrechts sowie des Exportkontrollrechtstätig.