SIA 144 – Ordnung für Ingenieur- und Architekturleistungsofferten

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Mit der Ordnung SIA 144 für Ingenieur- und Architekturleistungsofferten werden Regeln für leistungsorientierte Beschaffungsformen festgelegt, die den spezifischen Bedingungen von Leistungsofferten für intellektuelle Dienstleistungen entsprechen. Die SIA 144 kann bei Beschaffungen privater Auftraggeber und bei Beschaffungen, die dem öffentlichen Recht unterstehen, angewendet werden. Sie berücksichtigt die auf gesetzlicher Ebene bestehenden Vorgaben für das öffentliche Beschaffungswesen und ergänzt diese in bestimmten Bereichen. Ziel dieser Ordnung ist es, die Fairness der Verfahren und den wirtschaftlichen Einsatz der öffentlichen Mittel sicherzustellen. Wird die Ordnung SIA 144 bei öffentlichen Beschaffungen als mitgeltend erklärt, gilt sie subsidiär zu den Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechts.