SIA 125 – Preisänderungen infolge Teuerung für Leistungen der General- und Totalunternehmer

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Die Vertragsnorm SIA 125 beschreibt ein indexgebundenes Verfahren zur Erfassung von Preisänderungen in der Form einer Gleitpreisformel. Sie findet Anwendung, indem der Nachweis von Preisänderungen auf der Basis von anerkannten, vom Bundesamt für Statistik BFS publizierten Indizes von Löhnen und von Sammelindizes für die restlichen Kostenelemente geführt wird. Die Gleitpreisformel ermöglicht eine einfache und transparente Ermittlung der Preisänderungen. Das Verfahren mit der Gleitpreisformel wird von der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren KBOB seit vielen Jahren empfohlen und es findet auch in anderen Branchen Anwendung.