SIA 108 – Ordnung für Leistungen und Honorare der Ingenieurinnen und Ingenieure der Bereiche Gebäudetechnik, Maschinenbau und Elektrotechnik

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CHF 180.00

Die Ordnung SIA 108 umschreibt die Rechte und Pflichten der Parteien beim Abschluss und bei der Abwicklung von Verträgen über Ingenieurleistungen, erläutert die Aufgaben und Stellung des Ingenieurs, beschreibt die Leistungen des Ingenieurs, beschreibt die Leistungen und Entscheide des Auftraggebers und enthält die Grundlagen zur Ermittlung einer angemessenen Honorierung.