SIA 106 – 2019 – Ordnung für Leistungen und Honorare der Geologinnen und Geologen

Herausgeber

Jahr

CHF 180.00

Die SIA 106 «Ordnung für Leistungen und Honorare der Geologinnen und Geologen» umschreibt die Rechte und Pflichten der Parteien beim Abschluss und bei der Abwicklung von Verträgen über Leistungen von Geologen, erläutert die Aufgaben und Stellung der Geologen, beschreibt die Leistungen und enthält die Grundlagen zur Ermittlung einer angemessenen Honorierung. Bei den Grundlagen zur Vereinbarung der Honorierung und der anderen Vergütungen handelt es sich um Richtlinien für die Festlegung im Einzelvertrag. Die Anwendung der Ordnung SIA 106 ist bei Einzelbeauftragung des Geologen anzuwenden. Die Ordnung kann sinngemäss auch für andere Naturwissenschafter, Geotechniker, usw. angewendet werden.
Bei spartenüberschreitenden Aufgaben mit grossem Koordinationsbedarf, die aufgrund einer Vereinbarung nach der Ordnung SIA 112 (Leistungsmodell) abgewickelt werden, dient die vorliegende Ordnung dazu, innerhalb des Planerteams die Leistungen und Honorare des Geologen zu regeln. Die in dieser Ordnung enthaltenen Leistungsbeschriebe und Kalkulationshilfen haben den Charakter von Empfehlungen und sind für die Vertragsparteien verbindlich, wenn sie im Vertrag vereinbart sind.