SIA 105 – 2020 – Ordnung für Leistungen und Honorare der Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten

Autor/Hrsg.

Schweizer Ingenieur- und Architektenverein (SIA)

Jahr

CHF 180.00

Die SIA 105 «Ordnung für Leistungen und Honorare der Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten» umschreibt die Rechte und Pflichten der Parteien beim Abschluss und bei der Abwicklung von Verträgen über Landschaftsarchitekturleistungen, erläutert die Aufgaben und Stellung des Landschaftsarchitekten, beschreibt die Leistungen und enthält die Grundlagen zur Ermittlung einer angemessenen Honorierung. Die Anwendung der vorliegenden Ordnung wird empfohlen bei Einzelaufträgen an den Landschaftsarchitekten und die verschiedenen Fachplaner. Bei Aufgaben, die als Generalplanerauftrag oder in einer Planergemeinschaft abgewickelt werden, dient die vorliegende Ordnung auch dazu, innerhalb des Planerteams die Leistungen und Honorare des Landschaftsarchitekten zu regeln. Die in dieser Ordnung enthaltenen Leistungsbeschriebe und Grundsätze der Vergütung sind nicht verbindlich und gelten für die Vertragsparteien nur, wenn sie im Vertrag vereinbart sind.