SIA 104 – Ordnung für Leistungen und Honorare der Forstingenieure und Forstingenieurinnen

Autor/Hrsg.

Schweizer Ingenieur- und Architektenverein (SIA)

Jahr

CHF 180.00

Die SIA 104 «Ordnung für Leistungen und Honorare der Forstingenieure und Forstingenieurinnen» umschreibt die Rechte und Pflichten der Parteien beim Abschluss und bei der Abwicklung von Verträgen über Forstingenieurleistungen, erläutert die Aufgaben und Stellung des Forstingenieurs, beschreibt dessen Leistungen und enthält die Grundlagen zur Ermittlung einer angemessenen Honorierung. Bei den Grundlagen zur Vereinbarung der Honorierung und der anderen Vergütungen handelt es sich um Richtlinien für die Festlegung im Einzelvertrag. Die Anwendung der Ordnung SIA 104 wird empfohlen bei Einzelaufträgen an den Ingenieur und die verschiedenen Spezialisten. Bei spartenüberschreitenden Aufgaben mit grossem Koordinationsbedarf, die aufgrund einer Vereinbarung nach der Ordnung SIA 111 oder SIA 112 (Leistungsmodelle) abgewickelt werden, dient die Ordnung dazu, innerhalb des Planerteams die Leistungen und Honorare des Ingenieurs zu regeln. Die in dieser Ordnung enthaltenen Leistungsbeschriebe und Kalkulationshilfen haben den Charakter von Empfehlungen und sind für die Vertragsparteien verbindlich, wenn sie im Vertrag vereinbart sind.