Die Regelung über die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers nach Art. 4 ff. VVG und ihr Verhältnis zum allgemeinen Zivilrecht

Autor/Hrsg.

Stäubli, Andrea Patricia

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978-3-03751-926-4

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Zur Berechnung einer risikoadäquaten Prämie benötigt der Versicherer Kenntnis von den Gefahrstatsachen, die vor Vertragsschluss in der Regel nur dem Versicherungsnehmer bekannt sind. Zur Beseitigung dieser Informationsasymmetrie statuieren Art. 4 ff. VVG eine vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers. Auch das allgemeine Zivilrecht kennt vorvertragliche Informationspflichten, deren Verletzung zu einer Haftung aus culpa in contrahendo führen kann. Zudem enthalten Art. 23 ff. OR Regelungen über die Willensmängel.

Diese Arbeit befasst sich mit dem Anwendungsverhältnis zwischen Art. 4 ff. VVG und den vorgenannten Rechtsinstituten des allgemeinen Zivilrechts. Sie zeigt auf, dass Art. 4 VVG die Anzeigepflicht abschliessend regelt, aber eine ergänzende Wahrheitspflicht aus Treu und Glauben besteht und sich der Versicherer zusätzlich zu Art. 6 VVG auf (quasi-)vertragliche Schadenersatzansprüche sowie alternativ auf Art. 28 OR, nicht aber auf Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR berufen kann.

Die Arbeit erhält zudem Hinweise zur aktuellen VVG-Revision, die bis und mit Entwurf des Bundesrates berücksichtigt wurde.