Die Rechtsstellung des Lizenznehmers im Verletzungsprozess

Autor/Hrsg.

Mauerhofer, Marc André

ISBN Printversion

978-3-03751-238-8

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Mit der gesetzlichen Einführung einer Klagebefugnis des Lizenznehmers wurde eine alte Kontroverse nur vordergründig gelöst. Trotz der Regelung in Art. 75 PatG, Art. 35 Abs. 4 DesG, Art. 55 Abs. 4 MSchG und Art. 62 Abs. 3 URG bleibt offen, ob der Lizenznehmer eigene Ansprüche oder diejenigen des Lizenzgebers einklagt. Entsprechend ist beispielsweise unklar, inwieweit der Lizenzgeber neben dem Lizenznehmer klagen kann, wen die Rechtskraft des Urteils bindet, welche Klagen vom Klagerecht erfasst werden, welche Einreden dem Lizenznehmer entgegengehalten werden können oder ob der Lizenznehmer zur Nichtigkeitsklage passivlegitimiert ist. Ähnliches gilt für das in den vorgenannten Bestimmungen ebenfalls statuierte Beitrittsrecht aller Lizenznehmer zur Geltendmachung ihres eigenen Schadens. Diesbezüglich fragt sich, worin der durch den Lizenznehmer geltend gemachte Schadenersatzanspruch gründet, ob er nur im Rahmen des Klagebeitritts eingeklagt werden kann und insbesondere, ob ein Anwendungsfall der Drittschadensliquidation vorliegt. Die Abhandlung stellt das selbstständige Klagerecht und das Beitrittsrecht des Lizenznehmers auf eine theoretische Grundlage und behandelt darauf aufbauend die sich in der Praxis stellenden Fragen. Dabei wird der Rechtslage in internationalen Sachverhalten besondere Beachtung geschenkt.